Mit der digitalen Aufschaltung werden die Aufsichtsbehörden Ende des Jahres 2023 automatisch auf alle gemeldeten Fälschungsalarme zugreifen können. Das ist dann das vorläufige Ende einer langsamen, aber stetigen Entwicklung der Kontrollmassnahmen seit Einführung der Fälschungsrichtlinie im Jahr 2019.

(Quelle: NGDA)
Der aktuelle Stand: Das Behördenportal 2.0 ist seit Ende 2022 aktiv, seit Februar 2023 sind Verursacher angehalten, ihre Alarme selbst zu verwalten.
Mit Einführung des Behördenportal 2.0 wird erwartet, dass die Alarme im neuen Ticketing-System selbst bearbeitet werden. Mit Ihrer Betriebsstätten-Nr. erhalten Sie Zugang. Die wichtigsten Funktionen:
Die wichtigsten Funktionen des Behördenportals sind hier kurz vorgestellt. Mit dem Portal lassen sich alle Informationen darstellen, die auch auf Seiten der Behörden sichtbar sein können. Mit zwei einfache Funktionen können Alarme zurückgesetzt werden oder Informationen direkt mit dem Hersteller ausgetauscht werden.
Das Behördenportal wird von NGDA betrieben, der Netzgesellschaft deutscher Apotheker.

Jeder Nutzer (in deren Jargon „Verifizierende Stelle“) hat einen Zugang zu diesem nützlichen Portal. Zu finden unter https://securpharm-gui.ngda.de.

Der Zugang erfolgt über N-Ident mit Ihrer Betriebstätten-Nummer (z.B. APO12345678).

In der Übersicht kann ein beliebiges Zeitfenster der letzten 60 Tage gewählt werden. Alle in diesem Zeitraum registrierten Alarme werden angezeigt.
Weitere Filtermöglichkeiten stehen zur Verfügung, um zum Beispiel noch alle offenen Alarme zu selektieren.
Zwei der in diesem Beispiel angezeigten Alarme haben den Fehlercode NMVS_NC_PCK_19. Um die Alarm-Meldung zu bearbeiten, kann man sie einfach anklicken.

Die Erläuterung zur Fehlermeldung erhält man, wenn man den Fehlercode mit der Maus berührt.

Dieser Fehlercode NMVS_NC_PCK_19 entsteht laut Erläuterung, wenn eine bereits deaktivierte Packung nochmals abgemeldet wurde. Häufig passiert dies, weil man selbst aus Versehen eine Packung mehrfach gescannt hat.
Da im vorliegenden Fall tatsächlich eine eigene Fehlbedienung die Ursache für den Fehler war, kann der Alarm als gelöst gekennzeichnet werden. Um den Alarm-Status zu ändern, wird der dafür vorgesehener Button ‚Alarm-Status bearbeiten‘ geklickt.

In dem sich öffnenden Pop-Up-Fenster kann der Alarm-Status manuell geändert werden und ein Kommentarfeld steht zur Verfügung.

Dann noch einen Kommentar mit einer kurzen Begründung hinzufügen. Diese Begründung kann auch der Hersteller sehen, der die Packung in seinem System auch als Fälschungsalarm angezeigt bekommt.

Nach diesen Massnahmen ist diese doppelte Deaktivierung als gelöst gekennzeichnet.
Achtung: Trotz dieser manuellen Korrektur kann die Behörde immer noch den ursprünglichen Status sehen. Man sollte auf keinen Fall eine Änderung leichtfertig vornehmen.
Ein anderer der angezeigten Alarme trägt den Fehlercode NMV S_NC_PC_02.

Mit der Bewegung des Mauszeigers auf den Fehlercode erscheint die Erläuterung der Meldung.

Die Seriennummer ist im System nicht bekannt. Das kann verschiedene Gründe haben:
In dem vorliegenden Fall kann eine falsche Eingabe ausgeschlossen werden. Also kann dieser Fall nur mit Hilfe des Herstellers gelöst werden.
Um dem Hersteller die Arbeit zu erleichtern, ist es ratsam ein Foto der Packung zur Verfügung zu stellen. Dann kann der Hersteller selbst prüfen, ob ein Fehler auf Seiten des Herstellers vorliegt, oder ob ein Fälscher am Werk ist.

Hierzu wird der Button ‚Anhänge‘ geklickt. Ein weiteres Fenster öffnet sich.

Ab jetzt geht es mit dem Smartphone weiter. Mit einer Scan-App wird der vorliegende Code gescannt. Es öffnet sich auf dem Smartphone eine Website, die sich automatisch mit dem securPharm-System verbindet.

Mit der Kamera des Smartphones kann jetzt das Foto der Packung an securPharm übertragen werden. Der Hersteller kann auf dieses Foto reagieren.
Die Antwort darf man wieder hier im NGDA Portal erwarten.
Sollte ein Alarm nicht innerhalb von 7 Tagen geklärt werden können, muss die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert werden.
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