Die Meldungen der NMVS lassen sich in verschiedene Fehlerklassen unterteilen:
Allgemeine Fehler können unter anderem pharmazeutische Hinweise wie Rückruf, Erkennen eines abgelaufenen Datums oder eine vorübergehende Unerreichbarkeit des Systems sein. Diese Fehlermeldungen haben keine Auswirkungen auf die Abgabefähigkeit der Medikamente.
Fälschungsverdachtsfälle sind Meldungen, die auf eine Fälschung schließen lassen könnten. Solche Fälle können zwei verschiedene Ursachen haben:
Jeder einzelne Fälschungsverdachtsfall aus diesen beiden Verdachtsgruppen wird automatisch bei Ihrer NMVO registriert und an den jeweiligen Hersteller und die zuständige Behörde weitergeleitet.
Selbst wenn man im Laufe des Verfahrens aus guten Gründen entscheidet, eine Packung trotz des Fälschungsverdachtes abzugeben, sollte diese Entscheidung gut dokumentiert sein. Denn bis zu fünf Jahre nach Abgabe der Packung kann die Behörde diese Entscheidung überprüfen.
Alle Arzneimittel, die bei Prüfungen kritische Alarme generieren, müssen als mutmaßlich gefälscht betrachtet und entsprechend behandelt werden. Bei kritischen Alarmen werden die NMVO, der Hersteller und die zuständigen Behörden informiert.
System-Fehlermeldungen zeigen in der Regel fehlerhafte technische Zustände des Systems an, haben jedoch keine weiteren Auswirkungen auf die Abgabefähigkeit der Medikamente.
Der Doppel-Scan-Filter eliminiert zuverlässig Fehlalarme und sorgt für eine schnelle Scan-Geschwindigkeit.
Falls kein korrekter 2D Matrixcode gescannt wird.